Letzte Bearbeitung: 29.01.16  © Heinz-Peter Schmitz

 

Inspektionsarbeiten I und II mit Jahreskontrolle am BMW E23

Regelmäßige Inspektionen sind für den Erhalt aller Fahrzeuge wichtig (nicht nur für den BMW E23). Denn eine Inspektion gewährleistet den einwandfreien Zustand ihres Autos und damit einhergehend die Sicherheit des Fahrers, der Insassen sowie der anderen Verkehrsteilnehmer. Zudem knüpfen manche Autohersteller die Neuwagen-Garantie an bestimmte Bedingungen - wird die Inspektion nicht erfüllt, erlischt die Garantie.

Inspektionskosten können sie aber auch ganz einfach eingrenzen, indem sie die Untersuchung bei einer freien Werkstatt durchführen lassen. Wichtig ist es nur hierbei zu beachten, dass die Wartung nach den Herstellervorschriften ihres Fahrzeugs erfolgt.

Auf der nachfolgenden Seite finden sie Informationen über die Unterschiede zwischen Inspektion I mit Jahreskontrolle und Inspektion II mit Jahreskontrolle.

Grundsätzlich erst einmal die Unterschiede zwischen Inspektion I mit Jahreskontrolle und Inspektion II mit Jahreskontrolle:

Die Anzeige Inspektion wird einsatzbedingt jeweils mit Ablauf eines Jahres signalisiert und ist halt im ersten Jahr die Inspektion 1, im 2. Jahr Inspektion 2, im 3. Jahr wieder Inspektion 1 usw.

 

Inspektion I:

 

Inspektion II

umfaßt den Prüfumfang der Inspektion I sowie folgende zusätzliche Prüfpunkte:

 

 

 

BMW-Jahreskontrolle jeweils nach 11 bis 13 Monaten.

Gegen gesonderte Berechnung:

Fahrzeugüberprüfung nach gesetzlicher Vorschrift: (Ländervorschriften beachten!)